1.1. Die folgenden AGB gelten für alle Verträge, die zwischen SSF Facility Management (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) abgeschlossen werden, insbesondere für Dienstleistungen im Bereich Winterdienst, Hausmeisterservice, Wohnungsauflösungen, Reinigung und Objektbetreuung.
1.2. Mit der Beauftragung der Dienstleistungen erkennt der Kunde diese AGB an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt diesen schriftlich zu.
Leistungen und Vertragsgegenstand
2.1. Der Dienstleister erbringt die im Vertrag festgelegten Dienstleistungen, welche individuell auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmt werden.
2.2. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
Vertragsschluss und Laufzeit
3.1. Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung oder eines Vertrages zwischen dem Dienstleister und dem Kunden zustande.
3.2. Winterdienst: Der Winterdienstvertrag gilt saisonal für den Zeitraum vom 1. November bis zum 30. März und verlängert sich automatisch für die folgende Wintersaison, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von vier Wochen vor Saisonende (bis spätestens zum 28. Februar) gekündigt wird.
3.3. Andere Dienstleistungen: Alle anderen Dienstleistungen (Hausmeisterservice, Wohnungsauflösungen, Reinigung und Objektbetreuung) werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Winterdienst
4.1. Der Winterdienst umfasst das Schneeräumen und Streuen von Gehwegen und Zufahrten entsprechend den lokalen Regelungen und in den vertraglich festgelegten Zeiten.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Dienstleister unverzüglich über Besonderheiten oder Gefahrenstellen auf seinem Gelände zu informieren.
4.3. Der Dienstleister haftet nicht für witterungsbedingte Verzögerungen oder höhere Gewalt.
Hausmeisterservice
5.1. Im Rahmen des Hausmeisterservices führt der Dienstleister regelmäßige Kontrollgänge, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten gemäß Vertrag durch.
5.2. Schäden und Mängel, die bei der Kontrolle festgestellt werden, werden dem Kunden unverzüglich gemeldet.
Wohnungsauflösungen
6.1. Bei Wohnungsauflösungen übernimmt der Dienstleister das Entrümpeln und die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen sowie die fachgerechte Übergabe des Objekts.
6.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen über besondere Gegenstände oder Gefahrenstoffe bereitzustellen.
Reinigung
7.1. Der Dienstleister erbringt Reinigungsleistungen gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang.
7.2. Reklamationen über Reinigungsmängel müssen dem Dienstleister innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung mitgeteilt werden.
Objektbetreuung
8.1. Die Objektbetreuung umfasst die ganzheitliche Pflege und Überwachung des Objekts.
8.2. Der Dienstleister verpflichtet sich, regelmäßig Kontrollgänge durchzuführen und dem Kunden über besondere Vorkommnisse zu berichten.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
9.1. Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Vertrag. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
9.2. Die Rechnungen des Dienstleisters sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zahlbar.
Haftung
10.1. Der Dienstleister haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seinerseits verursacht werden.
10.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur im Rahmen der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden.
Datenschutz
11.1. Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
11.2. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder der Kunde eingewilligt hat.
Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
12.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Mörfelden-Walldorf, soweit der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.